Häufige Fragen
Bei Patienten der gesetzlichen Krankenkassen ist es uns nur erlaubt radiologische oder nuklearmedizinische Untersuchungen nach Vorlage eines Überweisungsscheines durchzuführen. Diese Pflichtmäßigkeit wird uns vom Bundesmantelvertrag für Ärzte, einer Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und den gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben.
Bei Patienten der privaten Krankenkassen ist die Vorlage eines Überweisungsscheines in der Regel nicht notwendig. Prüfen Sie jedoch bitte Ihre Versicherungskonditionen, da es gelegentlich Tarife gibt, in denen Ihre Krankenkasse eine vorherige Überweisung durch den behandelten Arzt fordert. Zudem ist die Vorlage eines Überweisungsscheines dann sinnvoll und hilfreich, wenn der überweisende Kollege eine dezidierte Fragestellung hat, so kann die Untersuchung genau abgestimmt werden.
Bitte bringen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte, Ihre Überweisung mit genaueren Angaben zur Untersuchung, die Ergebnisse aktueller Blutuntersuchungen (bitte nicht älter als 6-8 Wochen) mit, sowie ein Handtuch für unsere Untersuchungsliege.
Wenn Voraufnahmen und Arztbriefe vorhanden sind sollten diese ebenfalls unbedingt mitgebracht werden, da diese Informationen für die Planung und Beurteilung Ihrer Untersuchung äußerst wichtig sind. Bitte händigen Sie uns diese Informationen bereits vor der Untersuchung aus, für eine individuelle Planung Ihrer Untersuchung. Selbstverständlich können Sie Ihre Unterlagen nach der Untersuchung wieder mitnehmen. Bei Vorliegen von Implantaten bitte wir Sie darum, Ihren entsprechenden Implantatpass mitzubringen. Sollten Sie an Allergien leiden, teilen Sie uns diese bitte unbedingt vor der Untersuchung mit oder bringen falls vorhanden Ihren Allergiepass mit.
Auch hier ist eine pauschale Antwort nicht möglich. Für Untersuchungen in der Mammographie, im Röntgen oder in der Nuklearmedizin besteht keine Notwendigkeit die jeweilige Untersuchung nüchtern durchzuführen.
Anders sieht es jedoch im MRT und im CT aus:
Für die MRT-Untersuchung der Bauchorgane (Leber, Bauchspeicheldrüse, Nieren, Darm) sollten Sie mindestens 3 Stunden vor der Untersuchung auf Essen und Trinken verzichten. Für alle anderen Untersuchungen im MRT müssen Sie nicht nüchtern sein.
CT-Untersuchungen, bei denen ein Kontrastmittel erforderlich ist, sollten zumeist im nüchternen Zustand durchgeführt werden. Sie erhalten dazu genauere Informationen bei Ihrer Terminvereinbarung.
Gerne beantworten wir weitere Fragen am Telefon oder per Kontaktformular/E-Mail.
Nach Durchführung einer PRT- oder einer RSO-Behandlung wird dringend vom Führen eines Fahrzeugs abgeraten. Für alle anderen Untersuchungen ist die anschließende Verkehrstüchtigkeit grundsätzlich gegeben.
In seltenen Fällen verabreichen wir Ihnen Medikamente, die das anschließende Autofahren verbieten. Hierzu gehört bspw. das Beruhigungsmittel Diazepam®, das wir Ihnen auf Wunsch im Falle von Platzangst im MRT oral verabreichen oder auch das Darm-beruhigende Medikament Buscopan®.
Sollte dies der Fall sein, so werden Sie bereits bei der Terminvereinbarung auf die mögliche Verkehrsuntüchtigkeit hingewiesen und aufgefordert, eine Begleitperson zum Termin mitzubringen.
Laborwerte sind nur bei Untersuchungen, die mit Kontrastmittel durchgeführt werden erforderlich.
In diesem Fall werden Sie sowohl bei der telefonischen als auch bei der Online-Terminvereinbarung auf die entsprechend mitzubringenden Laborwerte hingewiesen. Für MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittel muss die Nierenfunktion des Patienten vorab überprüft werden. Diese lässt sich mit dem sog. Kreatininwert kontrollieren.
Bei CT-Untersuchungen mit Kontrastmittel muss ebenfalls die Nierenfunktion mithilfe des Kreatininwertes vorab überprüft werden. Zusätzlich ist im CT die Funktion der Schilddrüse entscheidend, da hier jodhaltige Kontrastmittel eingesetzt werden. Hierfür muss der sog. TSH-Wert berücksichtigt werden.
Die oben genannten Laborwerte müssen unbedingt zu Ihrer Untersuchung mitgebracht werden. Sie können diese vorab z.B. bei Ihrem Hausarzt abnehmen lassen. Bitte bedenken Sie, dass wir Sie unter Umständen nicht untersuchen dürfen, sollten Ihre Laborwerte zum Termin nicht vorliegen.
Bei Patienten mit implantierten Herzschrittmachern kann eine MRT-Untersuchung nicht durchgeführt werden, da diese Geräte überwiegend nicht MRT-tauglich sind.
Einige Herzschrittmacher neuerer Bauart sind prinzipiell MRT-tauglich, jedoch ist die Vorbereitung und Durchführung der Untersuchung in so einem Fall aufwendig und benötigt die Unterstützung eines Kardiologen, weshalb momentan solche Untersuchungen nur an speziellen Zentren in interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Radiologen und Kardiologen durchgeführt werden können.
Moderne Implantate, wie z.B. Hüft- und Knie-TEPs sind heute im MRT kein Problem mehr, da sie standardmäßig aus antimagnetischen Metallen (z.B. Titan, Chirurgenstahl) hergestellt sind. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin den Implantat-Ausweis Ihres Implantats mit, da wir vor Ihrer Untersuchung jedes Implantat auf seine Unbedenklichkeit überprüfen müssen. Insbesondere Ohr- und Herzimplantate (z.B. Cochlea-Implantate, Stents, Herzklappen) müssen vorab unbedingt auf Ihre MRT-Tauglichkeit umfangreich überprüft werden.
Vor einer MRT-Untersuchung müssen des Weiteren alle herausnehmbaren metallischen Implantate, wie Schmuck und Piercings und auch Hörgeräte unbedingt abgelegt werden.
Schwangerschaft ist prinzipiell eine Kontraindikation für Röntgenuntersuchungen und nuklearmedizinische Untersuchungen. Nur in Einzelfällen können solche Untersuchungen nach äußerst strenger Abwägung der Indikation durchgeführt werden.
Eine MRT-Untersuchung kann nach den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft unter bestimmten Voraussetzungen angewandt werden.
Die Untersuchungsbilder stehen Ihnen und Ihrem behandelnden Arzt direkt nach der Untersuchung auf unserem internet-basierten Übermittlungsportal zum Abruf zur Verfügung. Über dieses Portal können Sie und Ihre versorgenden Ärzte die Bilder und den dazugehörigen Befund ohne aufwändige Installation mit allen gängigen Geräten, vom Smartphone bis zum Desktop-PC einsehen. Alle Daten werden für drei Monate verschlüsselt gespeichert und die Empfänger haben dabei nur Zugriff auf die Untersuchungen, die für Sie freigegeben wurden. Die Übertragung der personenbezogenen Daten wird selbstverständlich mit höchsten Datenschutzanforderungen durchgeführt.
Möchten Sie Ihre Bilder dennoch persönlich mitnehmen, so können wir Ihnen gegen eine kleine Gebühr die Bilder auch auf eine Daten-CD brennen.
Häufige Fragen
Bei Patienten der gesetzlichen Krankenkassen ist es uns nur erlaubt radiologische oder nuklearmedizinische Untersuchungen nach Vorlage eines Überweisungsscheines durchzuführen. Diese Pflichtmäßigkeit wird uns vom Bundesmantelvertrag für Ärzte, einer Vereinbarung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und den gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben.
Bei Patienten der privaten Krankenkassen ist die Vorlage eines Überweisungsscheines in der Regel nicht notwendig. Prüfen Sie jedoch bitte Ihre Versicherungskonditionen, da es gelegentlich Tarife gibt, in denen Ihre Krankenkasse eine vorherige Überweisung durch den behandelten Arzt fordert. Zudem ist die Vorlage eines Überweisungsscheines dann sinnvoll und hilfreich, wenn der überweisende Kollege eine dezidierte Fragestellung hat, so kann die Untersuchung genau abgestimmt werden.
Bitte bringen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte, Ihre Überweisung mit genaueren Angaben zur Untersuchung, die Ergebnisse aktueller Blutuntersuchungen (bitte nicht älter als 6-8 Wochen) mit, sowie ein Handtuch für unsere Untersuchungsliege.
Wenn Voraufnahmen und Arztbriefe vorhanden sind sollten diese ebenfalls unbedingt mitgebracht werden, da diese Informationen für die Planung und Beurteilung Ihrer Untersuchung äußerst wichtig sind. Bitte händigen Sie uns diese Informationen bereits vor der Untersuchung aus, für eine individuelle Planung Ihrer Untersuchung. Selbstverständlich können Sie Ihre Unterlagen nach der Untersuchung wieder mitnehmen. Bei Vorliegen von Implantaten bitte wir Sie darum, Ihren entsprechenden Implantatpass mitzubringen. Sollten Sie an Allergien leiden, teilen Sie uns diese bitte unbedingt vor der Untersuchung mit oder bringen falls vorhanden Ihren Allergiepass mit.
Auch hier ist eine pauschale Antwort nicht möglich. Für Untersuchungen in der Mammographie, im Röntgen oder in der Nuklearmedizin besteht keine Notwendigkeit die jeweilige Untersuchung nüchtern durchzuführen.
Anders sieht es jedoch im MRT und im CT aus:
Für die MRT-Untersuchung der Bauchorgane (Leber, Bauchspeicheldrüse, Nieren, Darm) sollten Sie mindestens 3 Stunden vor der Untersuchung auf Essen und Trinken verzichten. Für alle anderen Untersuchungen im MRT müssen Sie nicht nüchtern sein.
CT-Untersuchungen, bei denen ein Kontrastmittel erforderlich ist, sollten zumeist im nüchternen Zustand durchgeführt werden. Sie erhalten dazu genauere Informationen bei Ihrer Terminvereinbarung.
Gerne beantworten wir weitere Fragen am Telefon oder per Kontaktformular/E-Mail.
Nach Durchführung einer PRT- oder einer RSO-Behandlung wird dringend vom Führen eines Fahrzeugs abgeraten. Für alle anderen Untersuchungen ist die anschließende Verkehrstüchtigkeit grundsätzlich gegeben.
In seltenen Fällen verabreichen wir Ihnen Medikamente, die das anschließende Autofahren verbieten. Hierzu gehört bspw. das Beruhigungsmittel Diazepam®, das wir Ihnen auf Wunsch im Falle von Platzangst im MRT oral verabreichen oder auch das Darm-beruhigende Medikament Buscopan®.
Sollte dies der Fall sein, so werden Sie bereits bei der Terminvereinbarung auf die mögliche Verkehrsuntüchtigkeit hingewiesen und aufgefordert, eine Begleitperson zum Termin mitzubringen.
Laborwerte sind nur bei Untersuchungen, die mit Kontrastmittel durchgeführt werden erforderlich.
In diesem Fall werden Sie sowohl bei der telefonischen als auch bei der Online-Terminvereinbarung auf die entsprechend mitzubringenden Laborwerte hingewiesen. Für MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittel muss die Nierenfunktion des Patienten vorab überprüft werden. Diese lässt sich mit dem sog. Kreatininwert kontrollieren.
Bei CT-Untersuchungen mit Kontrastmittel muss ebenfalls die Nierenfunktion mithilfe des Kreatininwertes vorab überprüft werden. Zusätzlich ist im CT die Funktion der Schilddrüse entscheidend, da hier jodhaltige Kontrastmittel eingesetzt werden. Hierfür muss der sog. TSH-Wert berücksichtigt werden.
Die oben genannten Laborwerte müssen unbedingt zu Ihrer Untersuchung mitgebracht werden. Sie können diese vorab z.B. bei Ihrem Hausarzt abnehmen lassen. Bitte bedenken Sie, dass wir Sie unter Umständen nicht untersuchen dürfen, sollten Ihre Laborwerte zum Termin nicht vorliegen.
Bei Patienten mit implantierten Herzschrittmachern kann eine MRT-Untersuchung nicht durchgeführt werden, da diese Geräte überwiegend nicht MRT-tauglich sind.
Einige Herzschrittmacher neuerer Bauart sind prinzipiell MRT-tauglich, jedoch ist die Vorbereitung und Durchführung der Untersuchung in so einem Fall aufwendig und benötigt die Unterstützung eines Kardiologen, weshalb momentan solche Untersuchungen nur an speziellen Zentren in interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Radiologen und Kardiologen durchgeführt werden können.
Moderne Implantate, wie z.B. Hüft- und Knie-TEPs sind heute im MRT kein Problem mehr, da sie standardmäßig aus antimagnetischen Metallen (z.B. Titan, Chirurgenstahl) hergestellt sind. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin den Implantat-Ausweis Ihres Implantats mit, da wir vor Ihrer Untersuchung jedes Implantat auf seine Unbedenklichkeit überprüfen müssen. Insbesondere Ohr- und Herzimplantate (z.B. Cochlea-Implantate, Stents, Herzklappen) müssen vorab unbedingt auf Ihre MRT-Tauglichkeit umfangreich überprüft werden.
Vor einer MRT-Untersuchung müssen des Weiteren alle herausnehmbaren metallischen Implantate, wie Schmuck und Piercings und auch Hörgeräte unbedingt abgelegt werden.
Schwangerschaft ist prinzipiell eine Kontraindikation für Röntgenuntersuchungen und nuklearmedizinische Untersuchungen. Nur in Einzelfällen können solche Untersuchungen nach äußerst strenger Abwägung der Indikation durchgeführt werden.
Eine MRT-Untersuchung kann nach den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft unter bestimmten Voraussetzungen angewandt werden.
Die Untersuchungsbilder stehen Ihnen und Ihrem behandelnden Arzt direkt nach der Untersuchung auf unserem internet-basierten Übermittlungsportal zum Abruf zur Verfügung. Über dieses Portal können Sie und Ihre versorgenden Ärzte die Bilder und den dazugehörigen Befund ohne aufwändige Installation mit allen gängigen Geräten, vom Smartphone bis zum Desktop-PC einsehen. Alle Daten werden für drei Monate verschlüsselt gespeichert und die Empfänger haben dabei nur Zugriff auf die Untersuchungen, die für Sie freigegeben wurden. Die Übertragung der personenbezogenen Daten wird selbstverständlich mit höchsten Datenschutzanforderungen durchgeführt.
Möchten Sie Ihre Bilder dennoch persönlich mitnehmen, so können wir Ihnen gegen eine kleine Gebühr die Bilder auch auf eine Daten-CD brennen.